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<blockquote data-quote="Pandora0816" data-source="post: 5307915" data-attributes="member: 94695"><p>In der letzten Woche hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Händler, der für sein Angebot über eine Preissuchmaschine wirbt, wegen Irreführung in Anspruch<a href="http://www.shopthomassaboschmuck.com/thomas-sabo-charms.html" target="_blank">thomas sabo verkauf</a> genommentiffany & co werden kann, wenn eine von ihm vorgenommene Preiserhöhung verspätet in der Preissuchmaschine angezeigt wird.</p><p></p><p>Dem Urteil lag ein Fall aus dem Jahre 2006 zugrunde.</p><p>true religion saleDamals <a href="http://www.shopthomassaboschmuck.com/" target="_blank">thomas sabo onlineshop</a>hatte ein Online-Händler im eigenen Shop den Preis für eine Espressomaschine von 550 auf 587 Euro erhöht und diese Änderung</p><p>true religion sale dem Suchmaschinenbetreiber (idealo.de) umgehend mitgeteilt. Problematisch war, dass die Preissuchmaschine die Angebote allerdings nicht sofort aktualisierte, sondern verzögert. Somit kam es dazu, dass der Händler, mit dem alten Preis noch drei Stunden nachdem der Kunde nicht mehr zu diesem Preis kaufen konnte, das vermeintlich beste von 45 Angeboten in der Preissuchmaschine hatte.</p><p></p><p>Der Bundesgerichtshof sieht die falsche Spitzenplatzierung als einen "besonderer Wettbewerbsvorteil" und stuft das Vorgehen daher als Irreführung ein. Nach Meinung des BGH verbindet ein durchschnittlich informierter Internetnutzer eines Preisvergleichsportals mit den ihm dort präsentierten Informationsangeboten regelmäßig die Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität. Die Nutzer gehen davon aus, dass die in einer Preissuchmaschine angebotenen Waren zu dem dort angegebenen Preis erworben werden können, und rechnen nicht damit, dass die dort angegebenen Preise aufgrund von Preiserhöhungen, die in der Suchmaschine noch true religionnicht berücksichtigt sind, bereits überholt sind, so der BGH. So verhindert tiffany and coauch eine Hinweis "Alle Angaben ohne Gewähr!" in der Fußzeile der Preisvergleichsliste die <a href="http://www.shopthomassaboschmuck.com/thomas-sabo-earrings.html" target="_blank">thomas sabo ohrringe</a>Irreführung des Verbrauchers nicht. Es stellt einen besonderen Vorteil im Wettbewerb dar, wenn ein Anbieter mit seinem Angebot in der Rangliste einer bekannten Preissuchmaschine an erster Stelle steht. Das Urteil musste daher true religiongegen den Beklagten (den Händler) ergehen.</p><p></p><p>Daraus ergibt sich, dass Shop-Betreiber den Preis im eigenen System erst dann erhöhen, dürfen wenn die Preissuchmaschinen, bei denen sie werben, die Änderungen auch übernommen habentiffany and co. Der Bundesgerichtshof ist davon überzeugt, dass es dem Händler zuzumuten ist, mit der Umstellung so lange zu warten, bis der neue Preis in der Suchmaschine erscheint.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Pandora0816, post: 5307915, member: 94695"] In der letzten Woche hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Händler, der für sein Angebot über eine Preissuchmaschine wirbt, wegen Irreführung in Anspruch[url=http://www.shopthomassaboschmuck.com/thomas-sabo-charms.html]thomas sabo verkauf[/url] genommentiffany & co werden kann, wenn eine von ihm vorgenommene Preiserhöhung verspätet in der Preissuchmaschine angezeigt wird. Dem Urteil lag ein Fall aus dem Jahre 2006 zugrunde. true religion saleDamals [url=http://www.shopthomassaboschmuck.com/]thomas sabo onlineshop[/url]hatte ein Online-Händler im eigenen Shop den Preis für eine Espressomaschine von 550 auf 587 Euro erhöht und diese Änderung true religion sale dem Suchmaschinenbetreiber (idealo.de) umgehend mitgeteilt. Problematisch war, dass die Preissuchmaschine die Angebote allerdings nicht sofort aktualisierte, sondern verzögert. Somit kam es dazu, dass der Händler, mit dem alten Preis noch drei Stunden nachdem der Kunde nicht mehr zu diesem Preis kaufen konnte, das vermeintlich beste von 45 Angeboten in der Preissuchmaschine hatte. Der Bundesgerichtshof sieht die falsche Spitzenplatzierung als einen "besonderer Wettbewerbsvorteil" und stuft das Vorgehen daher als Irreführung ein. Nach Meinung des BGH verbindet ein durchschnittlich informierter Internetnutzer eines Preisvergleichsportals mit den ihm dort präsentierten Informationsangeboten regelmäßig die Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität. Die Nutzer gehen davon aus, dass die in einer Preissuchmaschine angebotenen Waren zu dem dort angegebenen Preis erworben werden können, und rechnen nicht damit, dass die dort angegebenen Preise aufgrund von Preiserhöhungen, die in der Suchmaschine noch true religionnicht berücksichtigt sind, bereits überholt sind, so der BGH. So verhindert tiffany and coauch eine Hinweis "Alle Angaben ohne Gewähr!" in der Fußzeile der Preisvergleichsliste die [url=http://www.shopthomassaboschmuck.com/thomas-sabo-earrings.html]thomas sabo ohrringe[/url]Irreführung des Verbrauchers nicht. Es stellt einen besonderen Vorteil im Wettbewerb dar, wenn ein Anbieter mit seinem Angebot in der Rangliste einer bekannten Preissuchmaschine an erster Stelle steht. Das Urteil musste daher true religiongegen den Beklagten (den Händler) ergehen. Daraus ergibt sich, dass Shop-Betreiber den Preis im eigenen System erst dann erhöhen, dürfen wenn die Preissuchmaschinen, bei denen sie werben, die Änderungen auch übernommen habentiffany and co. Der Bundesgerichtshof ist davon überzeugt, dass es dem Händler zuzumuten ist, mit der Umstellung so lange zu warten, bis der neue Preis in der Suchmaschine erscheint. [/QUOTE]
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